Ihre Klier Hausverwaltung.

Immer für Sie da.

Eine große Eigentümergemeinschaft, selbst nutzende und vermietende Eigentümer, umfangreiche Sanierungsarbeiten, mangelndes Fachwissen, die Organisation von verlässlichen Handwerkern und nicht zuletzt das Thema der Haftung. Es gibt viele Gründe sich Gedanken über eine Hausverwaltung zu machen. Ob als Erstverwalter oder für Bestandsobjekte. Bei KLIER anzufragen lohnt sich immer.

Hausverwaltung.

Bei Klier bekommen Sie das bisschen mehr!

  • jahrzehntelange Erfahrung
  • TÜV SÜD-geprüftes Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001
  • eigene Verwaltungssoftware
  • bei Ihnen vor Ort
  • starkes Partnernetzwerk
  • hauseigene Buchhaltung
  • separate Ausweisung der Betriebsnebenkosten
  • gesonderte Aufstellung der Haushaltsnahen
    Dienstleistungen nach §35a EstG

„Mit uns erleben Sie Service, der über das Gewöhnliche hinausgeht.“

Unser Portfolio.

Wir sind immer vor Ort.

Insgesamt betreuen wir ca. 2.100 Wohneinheiten in den Landkreisen München, Starnberg und Fürstenfeldbruck. Durch unseren zentralen Sitz in Gilching können wir im Bedarfsfall auch kurzfristig bei Ihnen vor Ort Termine wahrnehmen. Dies erlaubt ein schnelles und professionelles Handeln.

Maßgeschneiderte Lösungen.

Weil jeder Kunde das Beste verdient.

Mit unserer kundenorientierten Beratung und Betreuung gehen wir auf Ihre spezifischen Bedürfnisse ein und bieten maßgeschneiderte Lösungen. Dabei greifen wir bei Bedarf auf ein qualifiziertes Partnernetzwerk an Rechtsanwälten, Architekten und Ingenieuren sowie (Bau-) Sachverständigen zu, um Ihnen einen umfassenden Service zu garantieren.

Digitale Transparenz.

Und persönliche Betreuung.

Mit unserem Hausverwaltungsprogramm erstellen wir einmal jährlich Ihre Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne. Pünktlich (in Abhängigkeit von den Dienstleistern) und effizient. Durch die Buchhaltung in unserem Hause können wir Ihnen jederzeit Auskunft geben. Um Ihnen die Abrechnung mit Mietern zu erleichtern, führen wir die Betriebskosten in den Abrechnungen separat auf.

Unser Service.

Professionell und sympatisch.

Alle Eigentümer erhalten eine gesonderte Aufstellung der Haushaltsnahen Dienstleistungen (HNDL) nach §35a EStG. Die kompletten Abrechnungen werden i.d.R. mit der Einladung zur ordentlichen Eigentümerversammlung bis spätestens 30.06. des Folgejahres zugesandt. Wir dokumentieren Ihre Eigentümerversammlungen, versenden das Protokoll, führen die Beschlusssammlung und setzen die Beschlüsse um.

Der Erhalt Ihrer Werte.

Durch Instandsetzungsmaßnahmen.

Wir begleiten seit Jahrzehnten umfangreiche Instandsetzungen von der Planungsphase bis zur Fertigstellung, genauso wie die Abwicklung kleinerer Schäden und notwendiger Reparaturen. Durch die intensive Zusammenarbeit mit qualifizierten Handwerksfirmen vor Ort können wir aktuelle Kenntnisse zeitnah an die Eigentümer weitergeben und entsprechende Maßnahmen einleiten.

Immer ein Schritt voraus.

Durch regelmäßige Bestandsaufnahmen.

Mängel zeitnah festzustellen und zu beheben ist eine unserer wichtigsten Aufgaben. So wird der Zustand Ihrer Anlage in vierteljährlichen Bestandsaufnahmen überprüft. Mindestens einmal im Jahr wird eine gemeinsame Begehung durchgeführt, zukünftige Maßnahmen erfasst und schriftlich festgehalten. Die beauftragten Hausmeisterfirmen informieren uns wöchentlich.

Wirtschaftliches Handeln.

In Ihrem Sinne.

Proaktive Rentabilitäts- und Nutzenprüfung sind für uns selbstverständlich. Dafür stehen wir in regelmäßigen Verhandlungen mit Ihren Vertragsfirmen, z.B. Strom-, Gasanbietern oder Versicherungen. Dadurch konnten wir in den letzten Jahren fast immer eine Ersparnis aushandeln, die sich in den Abrechnungen unserer Kunden vorteilhaft bemerkbar machte.

Wie viel eine Verwaltertätigkeit monatlich für Ihre Wohneinheiten kostet, ist abhängig von der Größe, dem Sanierungsstand, dem Baujahr sowie diverse individuelle Arbeiten für das jeweilige Objekt.

„Gerne stehen wir Ihnen online oder live vor Ort an Ihrem Objekt zur Verfügung.“

Woran erkenne ich eine gute Hausverwaltung?

Die Aufgaben und Befugnisse des WEG-Verwalters ergeben sich aus dem § 27 WEG.
Wir haben für Sie zusammenfassend eine kurze Übersicht erstellt.

  • Erstellen der jährlichen Abrechnung sowie des jährlichen Wirtschaftsplanes jeweils in Einzel- sowie Gesamtausweisung
  • Durchführung der Belegprüfung mit dem Verwaltungsbeirat
  • Erstellung der Ladung zur Eigentümerversammlung mit Durchführung, Protokollführung, Erstellung der Beschlusssammlung, Ausführung der Beschlüsse
  • Regelmäßige Begehungen der Wohnanlagen und nach Bedarf
  • Überwachung des Hausmeisterdienstes sowie der für die GdWE tätigen Firmen
  • Überwachung der technischen Einrichtungen und Kontrolle der jeweiligen Wartungszeiträume
  • Optimierung der Betriebskosten durch Überprüfung der Dienstleisterverträge (z.B. Gas-, Strom-,
    Energieversorger)
  • Einleitung und Begleitung bei der Durchführung von Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen

Qualität & Service

Für Sie zertifiziert.

Über uns

Wir sind Klier.

Immobilien

Maklerin aus Leidenschaft.

Kontakt

Wir sind für Sie da.

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